Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Contrappunto Global Music Institute (in der Folge „Contrappunto“), und den Nutzern im Sinne dieser AGB aus der Online-Plattform www.contrappunto.at (in weiterer Folge „Plattform“).
(2) Nutzer im Sinne dieser AGB sind Musiklehrer, die über diese Plattform ihre Dienstleistungen in Form von Unterricht anbieten (in weiterer Folge „Lehrer“) als auch Schüler, die über diese Plattform Lehrer suchen und Unterrichtsstunden direkt beim Lehrer buchen (in weiterer Folge „Schüler“). Der Lehrer schließt hierbei mit dem Schüler einen Dienstleistungsvertrag ab (diesbezüglich wird auch auf den Punkt § 3 (3) verwiesen).
(3) Maßgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Contrappunto hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Änderungen der AGB werden rechtzeitig vorab bekannt gegeben und gelten mit Wirkung ab dem angegebenen zukünftigen Tag als vereinbart, wenn der Nutzer den angezeigten Änderungen nicht schriftlich (E-Mail oder Telefax genügt) binnen 14 Tagen widerspricht.
(5) Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil aller Angebote, Vertragsannahmen und Verträge von Contrappunto. Sie sind die ausschließliche vertragliche Regelung mit dem einzelnen Lehrer bzw Schüler, soweit nicht besondere individuelle Regelungen des Vertrages getroffen wurden.
(6) Die Verwendung der geschlechtsspezifischen Begriffe in diesem Vertrag ist geschlechtsneutral zu verstehen und spricht stets sämtliche Geschlechter gleichermaßen an.
§ 2 Vertragsinhalt
(1) Contrappunto betreibt eine webbasierte Online-Plattform (in der Folge „Plattform“), derzeit abrufbar unter www.contrappunto.at, über welche Dienstleistungen (insbesondere Musikunterricht) von Lehrern an Schüler vermittelt werden.
(2) Für die Nutzung dieser Dienstleistungen müssen sich sowohl der Lehrer als auch der Schüler auf der Plattform registrieren und ein individuelles Profil anlegen (= kostenlose Mitgliedschaft).Dadurch wird dem Schüler über die Plattform ermöglicht, durch Vorschläge der Plattform die passende bzw seine individuellen Bedürfnissen entsprechende und angefragte Dienstleistung zu finden, und dem Lehrer wird dadurch ermöglicht, seine Dienstleistung dem Schüler entsprechend anzubieten, sowie Schüler zu akquirieren.
(3) Der Lehrer muss bei seiner Registrierung folgende nachstehende Dokumente auf der Plattform zur Verfügung stellen, andernfalls sein Profil auf der Plattform nicht veröffentlicht wird: Reisepass, Meldezettel und Strafregisterauskunft. Contrappunto behält sich ausdrücklich das Recht vor, sowohl jederzeit noch weitere Dokumente vom Lehrer nachzufordern, – wie auch gegebenenfalls – nach erfolgter Verifizierung sämtlicher Dokumente – eine Registrierung des Lehrers auf der Plattform zu untersagen.
(4) Es besteht für den Lehrer die Möglichkeit statt der kostenlosen Mitgliedschaft gemäß Punkt § 2 Abs 2 eine kostenpflichtige Mitgliedschaft einzugehen. Dies hat den Vorteil, dass der Lehrer bei den Suchergebnissen des Schülers nach oben gereiht wird. Der Mitgliedspreis ändert sich je nach Angebot und ist der Preisliste abrufbar unter [Link ] zu entnehmen.
§ 3 Vertragsabschluss und Kündigung
(1) Der Vertrag zwischen Contrappunto und dem Lehrer sowie zwischen Contrappunto und dem Schüler kommt mit erfolgreicher Anmeldung/Registrierung des Lehrers sowie des Schülers gemäß § 2 (2) und (3) auf der Plattform zustande. Contrappunto kann ohne Angabe von Gründen den Vertragsabschluss verweigern. Contrappunto behält sich insbesondere das Recht vor, das Profil des Lehrers oder einzelne Inhalte davon zu löschen, wenn dieser unangemessene Beiträge oder Photos darauf veröffentlicht – auch kann Contrappunto aus diesen Gründen das Vertragsverhältnis mit dem Lehrer mit sofortiger Wirkung auflösen.
(2) Sofern für einen Auftrag – von diesen AGB abweichende – Sonderbestimmungen vereinbart wurden, erlöschen diese mit der Erledigung des Auftrages und beziehen sich nicht auf gleichzeitig laufende oder Anschlussgeschäfte.
(3) Der Dienstleistungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Lehrer und dem Schüler zustande; Contrappunto wird dabei lediglich als Vermittler für die Dienstleistungen des Lehrers tätig, indem es seine Plattform den Lehrern und Schülern zur Kontaktaufnahme und Buchung von Unterrichtsstunden zur Verfügung stellt. Für die Durchführung, den Umfang, sowie die Inhalte der angebotenen Dienstleistungen ist stets der Lehrer verantwortlich. Diesbezüglich siehe auch § 7.
(4) Der zwischen Contrappunto und dem Lehrer bzw Schüler geschlossene Vertrag kann spätestens 6 Wochen vor der letzten Unterrichtseinheit unter [office@contrappunto.at]gekündigt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Kündigungsfrist durch den Schüler,verlängert sich der mit Contrappunto geschlossene Vertrag um weitere 20 Unterrichtseinheiten.
§ 4 Entgelt, Zahlung, Provisionsvereinbarung
(1) Die Höhe des Entgelts für die Dienstleistungen des Lehrers wird von diesem selbst bestimmt und liegt nicht im Ermessensbereich von Contrappunto. Hierfür bevollmächtigt der Lehrer Contrappunto, das jeweils geforderte Entgelt, mit schuldbefreiender Wirkung für den Schüler, entgegen zu nehmen. Alle von Contrappunto auf seiner Plattform angeführten Preise gelten als Bruttobeträge und enthalten sowohl Umsatzsteuer, Provision an Contrappunto für seine Vermittlungstätigkeit, sowie alle sonstigen Gebühren.
(2) Die Bezahlung des Entgeltes für die Dienstleistungen des Lehrers erfolgt im Zuge der verbindlichen Anmeldung des Schülers für die Unterrichtseinheiten auf www.contrappunto.at über die beim Zahlungsvorgang vorgegebenen Zahlungsmodalitäten (SEPA-Lastschriftmandat, Kreditkarte, Sofortüberweisung). Der Schüler hat im Zuge der Buchung von Unterrichtseinheiten ein auf der Plattform zur Verfügung gestelltes Formular samt aller hierfür erforderlichen Informationen auszufüllen. Der Schüler erhält unmittelbar nach Buchung der Unterrichtseinheiten eine Rechnung von Contrappunto im Namen des Lehrers. Contrappunto wird durch den Lehrer ermächtigt, in seinem Namen Rechnungen an den Schüler auszustellen.
(3) Der Schüler ist bei der Buchung von Unterrichtseinheiten an eine Mindestanzahl von 20 Unterrichtsstunden gebunden, wobei diese auch monatlich bezahlt werden können. Die Höhe der monatlichen Zahlung durch den Schüler bemisst sich nach dem Stundensatz des jeweiligen Lehrers. Diesbezüglich wird auch auf den Punkt § 9 (7) verwiesen.
(4) Mit dem unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandat wird Contrappunto ermächtigt, die vereinbarten Zahlungsbeträge oder den vereinbarten Zahlungsbetrag bei Fälligkeit im SEPA-Lastschriftverfahren vom angegebenen Konto (IBAN) jeweils am Ersten jeden Monats einzuziehen. Der Kontoinhaber weist damit zugleich das jeweilige Kreditinstitut an, von Contrappunto auf dieses Konto gezogene Lastschriften/Lastschrift einzulösen.
(5) Im Falle der Zahlungsabwicklung über eine Kreditkarte wird Contrappunto einmalig ermächtigt, die vereinbarten Zahlungsbeträge oder den vereinbarten Zahlungsbetrag bei Fälligkeit von der Kreditkarte abzubuchen. Der Kontoinhaber weist damit zugleich das jeweilige Kreditkartenunternehmen an, die Abbuchung von Falstaff anzuerkennen und zu genehmigen.
(6) Die Forderung des Lehrers gegenüber dem Schüler für seine Dienstleistungen ist sofort bei Buchung der Unterrichtsstunden fällig. Diesbezüglich siehe aber Punkt § 4 (3). Der Schüler gilt erst nach Entrichtung des Entgeltes, sowie Erhalt einer e-Rechnung an eine vom Schüler bekanntzugebende E-Mail-Adresse als für die jeweilige Unterrichtseinheit angemeldet.
(7) Der Lehrer hat sowohl die unter [Link ] bereitgestellte Unterschriftenliste sowie alle Rechnungen seiner Schüler jeweils in der ersten Woche des darauffolgenden Monats gesammelt an Contrappunto unter der E-Mail-Adresse buchhaltung@contrappunto.at zu übermitteln. Diesbezüglich wird dem Lehrer in seinem Dashboard eine Abrechnungsvorlage zum Download zur Verfügung gestellt.
Nach Überprüfung dieser Unterlagen (Rechnungen, Unterschriftenliste) wird das vom Schüler enthaltene Entgelt von Contrappunto binnen 14 Tagen – nach Abzug der Provision gemäß Punkt § 4 (8) – auf das vom Lehrer angegebene Bankkonto zur Anweisung gebracht.
(8) Für den Abschluss eines jeden Dienstleistungsvertrages zwischen dem Lehrer und dem Schüler steht Contrappunto eine Provision für seine Vermittlungstätigkeit in der Höhe von EUR 7 brutto zu, es sei denn, es wurde zwischen Contrappunto und dem Lehrer davon Abweichendes vereinbart. Die Provision wird dabei pro Unterrichtseinheit berechnet (bei einer Mindestanzahl von 20 Unterrichtseinheiten). Der Provisionsanspruch entsteht mit der Bezahlung des Entgeltes des Schülers und besteht auch dann, wenn die Dienstleistung zwischen Lehrer und Schüler aus – nicht Contrappuntozurechenbaren Gründen – unterbleibt, insbesondere im Fall einer Stornierung gemäß § 5. Die bezugnehmende Rechnung über diese Provision wird von Contrappunto an den vermittelten Lehrer übermittelt.
(9) Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist Contrappunto berechtigt, maximal EUR 15,00 je eigener Mahnung zu verrechnen und/ oder die Angelegenheit einem Inkassobüro und/oder einem Rechtsanwalt zur weiteren Betreibung zu übergeben. Die zweckentsprechenden Kosten dieser externen Betreibung sind ebenso vom Schüler zu ersetzen.
§ 5 Stornierung
(1) Im Falle der Stornierung einer gebuchten Unterrichtseinheit durch den Lehrer, wird diese von einer anderen Lehrkraft abgehalten. Steht kein Ersatz zu Verfügung, so wirddas vom Schüler bereits entrichtete Entgelt für die jeweils gebuchte Dienstleistung von Contrappunto an ein vom Schüler bekanntzugebendes Konto zurücküberwiesen.
(2) Der Lehrer hat die Möglichkeit innerhalb von 48 Stunden – nach Anfrage des Schülers – diese Anfrage schriftlich abzulehnen. Lässt der Lehrer diese Frist verstreichen, ohne, dass dieser die jeweilige Anfrage des Schülers ablehnt, so gilt die Unterrichtseinheit bzw gelten die Unterrichtseinheiten als beim Lehrer gebucht.
(3) Die Stornierung der gebuchten Unterrichtseinheit durch den Lehrer, berührt in keiner Weise den Anspruch von Contrappunto auf seine Provision gemäß § 4.
§ 6 Widerruf der Registrierung
Der Lehrer bzw Schüler kann seine Registrierung jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich via E-Mail an [office@contrappunto.at] oder telefonisch unter widerrufen.
§ 7 Gewährleistung/Haftung
(1) Contrappunto leistet gegenüber dem Schüler für seine Vermittlungsleistungen Gewähr nach den Bestimmungen der §§ 922 ff ABGB. Die Gewährleistung von Contrappunto gegenüber dem Lehrer wird ausgeschlossen.
Contrappunto leistet insbesondere keine Gewähr für die Dienstleistungen des Lehrers gegenüber dem Schüler; diese betreffen lediglich das Vertragsverhältnis zwischen Lehrer und Schüler.
(2) Contrappunto übernimmt keine Garantie dafür, dass über die Plattform eine erfolgreiche Vermittlung zwischen Lehrer und Schüler stattfindet.
(3) Die Haftung seitens Contrappunto und die seiner Organe, Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen (in der Folge „Personen“) ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden und Schäden an Sachen, die Contrappunto zur Bearbeitung übernommen hat. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Personen.
(4) Der Nachweis für ein Verschulden von Contrappunto im Rahmen der Schadenersatzhaftung ist vom demjenigen zu führen, der den Schadenersatz begehrt.
(5) Der Lehrer bzw Schüler ist verpflichtet, Schäden, für die er Contrappunto haftbar machen will, Contrappunto unverzüglich schriftlich anzuzeigen und gegebenenfalls eine Untersuchung des Schadens zu ermöglichen.
(6) Schadenersatzforderungen verjähren 3 Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber 3 Jahre nach Erbringung der Leistung.
(7) Sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen Lehrer und Schüler sind jeweils gegenüber diesen Vertragsparteien gelten zu machen. Contrappunto ist für alle etwaigen aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden (Schadenersatz-) Ansprüche schad- und klaglos zu halten.
§ 8 Besondere Vertragsbestimmungen für den Lehrer
(1) Der Lehrer trägt die alleinige Verantwortung für die Abführung von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und etwaigen anderen abzuführenden Gebühren; insbesondere wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Lehrer bei einem Umsatz von über EUR 30.000,00 gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UGB eine Umsatzsteuer abzuführen hat. Kommt der Lehrer dieser Verpflichtung nicht nach und entsteht Contrappunto dadurch ein Schaden, so ist der Lehrer verpflichtet, diesen Schaden zu ersetzen.
(2) Der Lehrer verpflichtet sich, keine Angaben bei der Registrierung auf der Plattform bzw auf seinem Profil zu tätigen, die nicht der Wahrheit entsprechen, andernfalls Contrappunto berechtigt ist, diese wahrheitswidrigen Angaben zu löschen und/oder das Vertragsverhältnis mit dem Lehrer mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Darüber hinaus wird der Lehrer für alle Schäden, die Contrappunto aufgrund der wahrheitswidrigen Angaben des Lehrers entstanden sind, schadenersatzpflichtig.
(3) Der Lehrer ist zur Geheimhaltung aller ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gegenüber jedermann verpflichtet. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt insbesondere für Vertriebswege, Kundenlisten, Kalkulationsgrundlagen, Firmensoftware und vergleichbare Informationen. Die Verschwiegenheitspflicht besteht ausnahmslos auch über das Ende des Vertragsverhältnisses mit Contrappunto hinaus. Verstößt der Lehrer dagegen, so wird dieser für alle daraus resultierenden Schäden gegenüber Contrappunto schadenersatzpflichtig.
(4) Der Lehrer verpflichtet sich, sein Nutzerprofil vor allem in Bezug auf den Kalender (bzw Verfügbarkeitstabelle) und den Urlaubsmodus stets aktuell zu halten, damit es für den jeweiligen Schüler zu jedem Zeitpunkt ersichtlich ist, wann der Lehrer für Unterricht zur Verfügung steht.
(5) Der Lehrer kann den Unterrichtsort grundsätzlich frei wählen bzw individuell mit dem Schüler vereinbaren. Contrappunto stellt dem Lehrer Unterrichtsstandorte zur Verfügung, welche freiwillig vom Lehrer in Anspruch genommen werden können. Der Unterrichtsort kann vom Lehrer jeweils in seinem Dashboard gewählt werden und ist vom Lehrer stets aktuell zu halten.
(6) Sofern der Unterricht am Wohnort des Schülers stattfindet, hat bei minderjährigen Schülern eine volljährige Aufsicht anwesend zu sein. Dem Lehrer ist es untersagt an seinem Wohnort Unterrichtseinheiten mit einem minderjährigen Schüler abzuhalten. Die Unterrichtszeit wird im Einzelnen zwischen Lehrer und Schüler vereinbart.
(7) Entfällt der Unterricht, weil der Lehrer verhindert ist, so wird der Unterricht nach Möglichkeit nachgeholt. Diesbezüglich wird auch auf § 5 verwiesen.
(8) Der Lehrer ist verpflichtet seine Dienstleistungen ordnungsgemäß und seinen Fachkenntnissen entsprechend durchzuführen, insbesondere ist dieser verpflichtet stets einen freundlichen Umgang mit dem Schüler zu pflegen.
(9) Dem Lehrer ist es untersagt, die von Contrappunto vermittelten Schüler abzuwerben. Bei Verstoß dieses Abwerbeverbotes steht Contrappunto der Ersatz des ihm verursachten Schadens zu.
(10) Der Lehrer hat die Möglichkeit auf seinem Dashboard (auf der Plattform) auszuwählen, dass er Contrappunto werbemäßig unterstützt, beispielsweise indem dieser Flyer von Contrappunto bei von Contrappunto zur Verfügung gestellten Unterrichtsorten, gut sichtbar bzw – sofern vorhanden – im Prospektbereich auflegt. Informationen über die Art und Weise der werbemäßigen Unterstützung ist folgendem Angebot, abrufbar unter [Link ] zu entnehmen. Als Gegenleistung bzw Bonus wird der Lehrer auf der Plattform bei den Suchergebnissen des Schülers nach oben gereiht.
(11) Der Lehrer ist berechtigt sich, sofern dies erforderlich ist, durch eine andere geeignete Lehrkraft vertreten zu lassen wozu jedoch der Schüler bzw gegebenenfalls der Elternteil dieser Vertretung zustimmen oder diese ablehnen kann. Contrappunto ist dabei über Kontaktdaten und Qualifikation der gewählten Vertretung entsprechend zu informieren bzw in Kenntnis zu setzen.
(12) Weder der Lehrer, noch Mitglieder seines Haushaltes, dürfen wegen einer Straftat vorbestraft sein und dürfen diese auch keine strafbare Tat gegen Leib, Leben und Vermögen eines Dritten zu begehen beabsichtigen. Auch ist es dem Lehrer ausdrücklich untersagt, Drogen oder Alkohol während der Unterrichtseinheit zu konsumieren oder den Unterricht in einem berauschten Zustand abzuhalten.
(13) Der Lehrer ist verpflichtet, seine persönlichen Angaben auf seinem Profil, insbesondere seine Adresse, bei allfälligen Änderungen umgehend zu aktualisieren.
(14) Der Lehrer ist berechtigt, Anfragen seitens Contrappunto betreffend Unterrichtseinheiten schriftlich unter [office@contrappunto.at] abzulehnen.
§ 9 Besondere Vertragsbestimmungen für den Schüler
(1 Dem Schüler ist es untersagt, die von Contrappunto vermittelten Lehrer abzuwerben. Bei Verstoß dieses Abwerbeverbotes steht Contrappunto der Ersatz des ihm verursachten Schadens zu.
(2 Der minderjährige Schüler muss bei der Registrierung auf der Plattform eine Vollmacht eines gesetzlich befugten Vertreters vorlegen, ansonsten ist eine Registrierung nicht möglich.
(3) Erscheint der Schüler nicht zum vereinbarten Unterrichtstermin, so besteht kein Anspruch seitens des Schülers auf Rückerstattung der dafür geleisteten Zahlung oder auf Nachholung dieser Unterrichtseinheit. Sofern der Schüler seine Unterrichtseinheit verschieben möchte, muss er sich diesbezüglich direkt an den jeweiligen Lehrer wenden.
(4) Der Schüler (oder der Erziehungsberechtigte) ist verpflichtet, die Anwesenheit des Lehrers zur Unterrichtseinheit am Ende jeder Einheit mit einer Unterschrift auf ein dafür vom Lehrer zur Verfügung gestelltes Formular zu bestätigen.
(5) Der Schüler ist dazu berechtigt, bei Vorliegen von wichtigen Gründen, einen anderen Lehrer zu wählen, als jenen, mit dem er bereits einen Dienstleistungsvertrag geschlossen hat. Darüber ist Contrappunto jedenfalls im Vorfeld schriftlich in Kenntnis zu setzen.
(6) Weder der Schüler, noch Mitglieder seines Haushaltes, dürfen wegen einer Straftat vorbestraft sein und dürfen diese auch keine strafbare Tat gegen Leib, Leben und Vermögen eines Dritten zu begehen beabsichtigen. Auch ist es dem Schüler ausdrücklich untersagt, Drogen oder Alkohol während der Unterrichtseinheit zu konsumieren oder den Unterricht in einem berauschten Zustand anzutreten.
(7) Der Schüler kann bei der Buchung der Unterrichtseinheiten den Unterrichtsort selbst wählen. Sofern der Schüler einer der Partnerschulen von Contrappunto als Unterrichtsort wählt, hat dieser anteilig eine Mietgebühr für deren Räumlichkeiten zu entrichten. Die Höhe der Mietgebühr richtet sich nach der jeweiligen Partnerschule und ist diese für die gesamte gebuchte Mindestanzahl an Unterrichtseinheiten (= 20 Einheiten) vom Schüler zu zahlen. Festzuhalten ist dazu, dass Contrappunto verpflichtet ist, die anteiligen Mietgebühren im Namen der jeweiligen Partnerschule vom Schüler zu erheben und diese gänzlich an die Partnerschule abzuführen.
§ 10 Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung, abrufbar unter [Link] für den Geltungsbereich gemäß § 1 sinngemäß.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt materielles österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit der Verweisungsnormen des IPRG, der Verweisungsnormen einer anderen Rechtsordnung sowie des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das für 1010 Wien zuständige Gericht.
(3) Ein Rücktrittsrecht für den Schüler ist gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) ausgeschlossen.
(4) Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch und insbesondere für Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel. Soweit die Einhaltung der Schriftform erforderlich ist, genügt auch die Übermittlung per Telefax. Eine elektronische Datenübermittlung (E-Mail) ist nur ausreichend, sofern diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist.
(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag im Einzelfall keine entsprechende Regelung enthalten, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
(6) Eine unwirksame, unvollständige oder nicht vorhandene Bestimmung wird durch eine solche Regel ersetzt, die dem Sinn und Zweck der gewünschten Bestimmung und dem übereinstimmenden Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.